Nach dem Referendariat war Rechtsanwalt Freisler zunächst von 2004 bis 2005 in der Kanzlei Blersch Goetsch Eisenlauer – Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer, Wiesbaden in den Bereichen Insolvenz- und Gesellschaftsrecht als Rechtsanwalt tätig. Seit Anfang 2006 ist er in eigener Kanzlei niedergelassener Anwalt in Mainz. Dies erfolgte zunächst im Rahmen der Bürogemeinschaft Bartsch ● Hanelt ● Freisler - Rechtsanwälte in der Mainzer Innenstadt, bis er im Jahr 2008 seinen Sitz in neue Kanzleiräume nach Mainz-Bretzenheim verlegte.
Rechtsanwalt Freisler ist als Fachanwalt für Medizinrecht versiert in allen Fragen des Medizinrechts mit Schwerpunkten auf dem Arzthaftungsrecht, dem Vertragsarztrecht sowie dem Recht der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen. Rechtsanwalt Freisler ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Rechtsanwalt Freisler ist zudem Fachanwalt für Versicherungsrecht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Personenversicherungen liegt. Neben dem Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung betrifft diese Spezialisierung insbesondere das Recht der Berufunfähigkeit-, Unfall- und Lebensversicherung sowie der Kranken- und Pflegeversicherung. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht liegen weitere Schwerpunkte im Bereich der Rechtsschutzversicherung, der Gebäude-, Hausrat- und Feuerversicherung sowie der KFZ-Kasko bzw. Haftpflichtversicherungen. Rechtsanwalt Freisler ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht im DAV.
Über seine Tätigkeit als Miet- und WEG-Verwalter ist er zudem auch aus eigener Praxis im privaten und gewerblichen Miet- und WEG-Recht qualifizierter Ansprechpartner.
In allen Gebieten ist eine stetige Fort- und Weiterbildung selbstverständlich, weshalb Rechtsanwalt Freisler neben den Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften des Anwaltvereins auch seit Beginn Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins ist.
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